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NWB Nr. 1 vom Seite 45

Arbeitsunfälle in der Sozialgerichtsbarkeit 2020

Unveränderte „Spielregeln“ für die Anerkennung von Schadensereignissen als Arbeits- und Wegeunfälle

Prof. Dr. Nikolaus Kastenbauer

Arbeitnehmer/innen sind gegen das Risiko, einen Arbeitsunfall zu erleiden, durch die Zugehörigkeit in der gesetzlichen Unfallversicherung (GUV) abgesichert. Aber nicht selten gibt es nach Schadensfällen zwischen ihnen und dem Unfallversicherungsträger – auch gerichtlich ausgetragenen – Streit darüber, ob tatsächlich dieser [i]Zur möglichen Inanspruchnahme des Arbeitgebers Kastenbauer, NWB 46/2020 S. 3420für ein Schadensereignis einzutreten hat. Es sind dann letztlich die Besonderheiten des Einzelfalls, die eine Entscheidung beeinflussen. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über aktuelle einschlägige Rechtsprechung in diesem Bereich, der in vergleichbaren Fällen bei der Einordnung hilft und als Argumentationshilfe insbesondere gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung dienen kann.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Arbeitsunfälle – ein Überblick

[i]Auch Arbeitslose können einen Arbeitsunfall erleidenArbeitsunfälle sind Unfälle von Versicherten infolge einer den Versicherungsschutz nach § 2 (Versicherung kraft Gesetzes), § 3 (Versicherung kraft Satzung) oder § 6 SGB VII (Freiwillige Versicherung) begründenden Tätigkeit (versicherte Tätigkeit i. S. des § 8 Abs. 1 Satz 1 SGB VII). Einen Arbeitsunfall können daher nicht nur Arbeitnehmer/innen während ihrer beruflichen Tätigkeit erleiden, sondern z. B. auch Arbeitslo...