Grundsteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2020
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 37 LGrStG BW Grundstück
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW aufgenommen. (Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes zur Regelung einer Landesgrundsteuer vom , GBl. S. 974)
2In der Gesetzesbegründung (Drucks. 16/8907) für das Landesgesetz heißt es:
Zu Absatz 1
Die Definition der wirtschaftlichen Einheit des Grundvermögens in Absatz 1 entspricht derjenigen im bisherigen § 70 BewG. Danach bildet jede wirtschaftliche Einheit (§ 25) des Grundvermögens ein Grundstück im Sinne des zweiten Abschnitts.
Zu Absatz 2
Entsprechend der Grundbesitzbewertung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer (§ 157 BewG) ist ein Anteil des Eigentümers eines Grundstücks an anderem Grundvermögen in die wirtschaftliche Einheit einzubeziehen, wenn der Eigentümer seinen Anteil zusammen mit seinem Grundstück nutzt. Diese Vorschrift ermöglicht es, mehrere Grundstücksteile auch dann zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammenzufassen, wenn sie unterschiedlichen Eigentümern gehören.
Ein Anwendungsfall ist beispielsweise ein Garagengrundstück, das einer Vielzahl von Eigentümern gehört, und ...