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Wirtschaftsprüfung | Änderungen des IDW PS 270 n.F. aufgrund des SanInsFoG (IDW)
Das seit dem geltende Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG) enthält u.a. Änderungen der §§ 18 und 19 der Insolvenzordnung. IDW PS 270 n.F. wurde punktuell - in den Tz. A11 und A13 - an diese Änderungen angepasst und legt die Auswirkungen der Änderungen bei den insolvenzrechtlichen Prognosezeiträumen auf die Beurteilung der handelsrechtlichen Fortführungsprognose durch den Abschlussprüfer dar. Hierauf macht das IDW aktuell aufmerksam.
Hierzu führt das IDW weiter aus: