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Vorgerichtliche Sanierung von Unternehmen – das StaRUG im Überblick
Neue Instrumente des präventiven Rahmens wirken sich zulasten von Gläubigern aus
Die Bundesregierung hat einen umfangreichen Entwurf für ein Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) vorgelegt ( BT-Drucks. 19/24181). Das Gesetz soll in weiten Teilen schon am in Kraft treten. Kern des SanInsFoG ist das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG). Das StaRUG ist ein eigenständiger Werkzeugkasten für die präventive Sanierung von Unternehmen. Wichtigste Elemente sind der Restrukturierungsplan und die Instrumente des Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmens, die von Unternehmen aller Größenordnungen bei drohender Zahlungsunfähigkeit in Anspruch genommen werden können. Das StaRUG hat das Potenzial, die Sanierungs- und Restrukturierungspraxis zu verändern. Sein Regelungswerk ist allerdings komplex, die Regelungstechnik von Generalklauseln, unbestimmten Rechtsbegriffen, Ausnahmen und Rückausnahmen geprägt. Der folgende Beitrag versucht, einen ersten Überblick über die voraussichtliche neue Rechtslage zu skizzieren und auf einige problematische Punkte hinzuweisen.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Hintergrund des Gesetzes
Europäische Vorgaben, aber auch ein Bedarf in de...