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Wirtschaftsprüfung | Änderungen des IDW PS 270 n.F. aufgrund des SanInsFoG (IDW)
Das seit dem
geltende Sanierungs- und Insolvenzrechtsfortentwicklungsgesetz (SanInsFoG)
enthält u.a. Änderungen der §§
18 und
19 der
Insolvenzordnung. IDW PS 270 n.F. wurde punktuell - in
den Tz. A11 und A13 - an diese Änderungen angepasst und legt die Auswirkungen
der Änderungen bei den insolvenzrechtlichen Prognosezeiträumen auf die
Beurteilung der handelsrechtlichen Fortführungsprognose durch den
Abschlussprüfer dar. Hierauf macht das IDW aktuell
aufmerksam.
Hierzu führt das IDW weiter aus: