Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 256 Einwendungen gegen die Vollstreckung

Markus Mitterer (August 2024)
Hinweise:

Allgemeine Vollstreckungsvorschrift über die Vollstreckung nach der Abgabenordnung – Vollstreckungsanweisung (VollstrA) vom , geändert durch die Allgemeine Verwaltungsvorschrift v. , BStBl 2011 I S. 238 und zuletzt geändert durch die Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Vollstreckungsanweisung und der Vollziehungsanweisung v.  m. W. v. , BStBl 2017 I S. 1374, Abschn. 11 VollstrA (Vorbereitung der Vollstreckung), Abschn. 12 VollstrA (Rechtsbehelfsverfahren).

A. Allgemeine Erläuterungen

1§ 256 AO folgt dem Grundsatz der Trennung des Festsetzungs- und Vollstreckungsverfahrens. Die Vorschrift normiert, dass im Vollstreckungsverfahren nur Einwendungen gegen die Vollstreckung bzw. die Vollstreckungsmaßnahmen vorgebracht werden können, nicht aber Einwendungen gegen den zu vollstreckenden Verwaltungsakt. § 256 betrifft dabei in erster Linie Einwendungen des Vollstreckungsschuldners, was sich aus der Abgrenzung zur Vorschrift des § 262 AO ergibt, die sich mit Einwendungen Dritter befasst.

B. Systematische Kommentierung

I. Einwendungen im Vollstreckungsverfahren

2Im Vollstreckungsverfahren kann der Vollstreckungsschuldner nur Einwendungen gegen die jeweilige Vollstreckungsmaßnahme geltend machen. Die Reichweite der denkbaren Einwendungen umfasst die Anor...

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