Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 139 Anmeldung von Betrieben in besonderen Fällen

Christian Anemüller (Oktober 2024)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung

1§ 139 AO dient der Sicherstellung des Aufkommens aus den Verbrauchssteuern, da dadurch die Finanzbehörden Kenntnis von entrichtungspflichtigen Betrieben erhalten. Darüber hinaus werden die Finanzbehörden in die Lage versetzt, die Steueraufsicht i. S. d. §§ 209 ff. AO durchzuführen. Die Steueraufsicht dient insb. der Überwachung des Warenverkehrs über die Grenze und in den Freizonen und Freilagern sowie der Überwachung der Gewinnung und Herstellung, Lagerung, Beförderung und gewerbliche Verwendung verbrauchsteuerpflichtiger Waren sowie dem Handel mit verbrauchsteuerpflichtigen Waren.

II. Geltungsbereich

2§ 139 AO gilt für inländische Verbrauchssteuern.

III. Verhältnis zu anderen Vorschriften

3Die Anmeldung nach § 139 AO sind beim Anfall von Verbrauchs- und Verkehrssteuern zusätzlich zu den allgemeinen Anzeige- und Meldepflichten nach §§ 137, 138 AO zu erfüllen.

B. Systematische Kommentierung

I. Verbrauchssteuern nach § 139 Abs. 1 Satz 1 AO

4Die Gewinner oder Hersteller verbrauchsteuerpflichtiger Waren sind verpflichtet, ihren Betrieb gegenüber der für die Verbrauchsteuer zuständigen Finanzbehörde anzumelden. Die Anmeldung hat hierbei vor...

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