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Gesetzgebung | Bundesrat verabschiedet 3. Corona-Steuerhilfegesetz
Der Bundesrat hat am - eine Woche nach dem Bundestag - dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz zugestimmt. Das Gesetz kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.
Das Gesetz, das auf einen Entwurf der Koalitionsfraktionen zurückgeht, sieht Steuerentlastungen für Familien, Gaststätten sowie Unternehmen und Selbstständige vor:
Kinderbonus und Mehrwertsteuersenkung für Gastronomie
Wie schon im vergangenen Jahr erhalten auch 2021 Familien einen einmaligen Kinderbonus von 150 Euro für jedes kindergeldberechtigte Kind.
Der bereits geltende ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie wird über den hinaus bis Ende 2022 verlängert. Für Getränke bleibt es beim ...