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NWB Nr. 9 vom Seite 644

Vorsorge für den persönlichen Krisenfall statt gesetzlicher Betreuung

Verhinderung eines gerichtlichen Betreuers durch Erteilung von (Unternehmens-)Vollmachten

Prof. Dr. Tim Jesgarzewski

Das Gesetz verlangt nur für juristische Personen, dass gesetzliche Vertreter vorhanden sein müssen. Für (volljährige) natürliche Personen und Personengesellschaften kann das nicht gelten, da diese im Regelfall selbst handlungsfähig sind. Dieser Regelfall hat aber Ausnahmen. Ist ein Mensch dauerhaft nicht in der Lage, rechtsgeschäftliche Handlungen vorzunehmen oder tatsächliche Entscheidungen zu treffen, müssen seine Angelegenheiten anderweitig geregelt werden. Im schlimmsten Fall bedarf es der gerichtlichen Entscheidung über die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung. Der nachfolgende Beitrag legt dazu unter besonderer Berücksichtigung der derzeitigen, gerade für die verfahrensrechtlich so bedeutsame Anhörung kritische Situation der Corona-Pandemie aktuelle Rechtsprechung zur Einrichtung einer Betreuung dar.

Arbeitshilfe:

In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter NWB CAAAD-25943 das Muster einer „Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und Patientenverfügung“ aufgerufen werden.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Umsichtige Vorsorge für den persönlichen Krisenfall

[i]Selbständige Tätigkeit bei der Vorsorge berücksichtigenGerade für unternehmerisch tätige Personen sollte es gar ni...