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Investitionszulage | Zugehörigkeits- und Verbleibensvoraussetzungen bei Verkauf einer Betriebsstätte (BFH)
Der Verkauf einer Betriebsstätte innerhalb des fünfjährigen Bindungszeitraums ist auch dann nach § 2 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 2007/2010 investitionszulagenschädlich, wenn der Käufer die Betriebsstätte fortführt und in die Pflichten des Investors eintritt, da die Wirtschaftsgüter nicht mehr zum Anlagevermögen eines Betriebs des Anspruchsberechtigten gehören (; veröffentlicht am ).
Hintergrund: Nach § 2 Abs. 1 Satz 1 InvZulG 2007/2010 ist die Anschaffung und Herstellung neuer abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens dann begünstigt, wenn - neben anderen hier unstreitig vorliegenden Voraussetzungen - das Wirtschaftsgut mindestens fünf Jahre nach Beendigung des Erstinvestitionsvorhabens (Bindungszeitraum) zum Anlagevermögen eines Betriebs oder einer Betriebsstätte eine...