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Geldwäschebekämpfung | Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland (Kommission)
Die EU-Kommission hat am Deutschland, Portugal und Rumänien aufgefordert, die 4. Geldwäscherichtlinie ordnungsgemäß umzusetzen.
Hintergrund: Die Umsetzungsfrist für die 4. Geldwäscherichtlinie ist am abgelaufen. Nach Prüfung der von den o.g. Mitgliedstaaten mitgeteilten Umsetzungsmaßnahmen ist die Kommission zu dem Schluss gelangt, dass mehrere Bestimmungen der Richtlinie nicht ordnungsgemäß in nationales Recht umgesetzt worden sind.
Hierzu führt die Kommission u.a. weiter aus:
Die Kommission hat am festgestellt, dass die betroffenen Mitgliedstaaten grundlegende Aspekte des Rahmens zur Bekämpfung der Geldwäsche angehen müssen, wie beispielsweise den ordnungsgemäßen Informationsaustausch mit den zentralen Meldestellen (FIU), die Sorgfaltspflichten bei d...