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WP Praxis Nr. 3 vom Seite 96

Wirecard und die Frage einer ordnungsgemäßen Abschlussprüfung – Anwendung der IDW Prüfungsstandards als Risikofaktor?

Anmerkungen zur Replik von Philipps in WP Praxis 2/2021 S. 64

WP/StB/CPA Dr. Richard Wittsiepe

I. Wirecard als „Aufhänger“

In meinem Aufsatz in Heft 1/2021 wird nicht behauptet, die Anwendung von ISA 315 R 2019 hätte den Wirecard-Skandal verhindert. Herr Professor Philipps zieht dies als Schlussfolgerung aus meinen Ausführungen. Dazu gibt es keinen Anlass.

Der Bezug zu Wirecard ist in zweierlei Hinsicht offensichtlich: Er belegt, dass die deutlichen Änderungen von ISA 315 R 2013 zu ISA 315 R 2019 im Hinblick auf eine stärkere Betonung des Geschäftsmodells sowie des Internet-Handels den tatsächlichen Entwicklungen in der Wirtschaft entsprechen, also absolut notwendig sind.

Der Wirecard-Skandal stellt überdies die Arbeit des Berufsstands infrage. Ausführlich wurde das Thema „Bankbestätigungen“ diskutiert und die Frage, ob diese notwendig waren oder nicht. Das ist im Kern eine Diskussion der anzuwendenden Prüfungsstandards. Das IDW sah sich genötigt, kurzfristig einen Hinweis zur Einholung von Bestätigungen bei Treuhandverhältnissen zu veröffentlichen. Also gab es hier anscheinend eine Lücke in den Prüfungsstandards. Und genau das ist der Punkt, denn ISA-DE 315 ist für Prüfungen anzuwenden, deren Geschäftsjahr nach dem beginnt, ISA 315 R 2019 ebenfalls zum gleichen Zeitpunkt, wobei der „alte“ ISA 315 R 2013 seine Gültigkeit verliert. Aber genau auf diesem „alten“ und nicht mehr gültigen ISA 315 R 2013 basiert ISA-DE 315. Und hier geht es um den risikoorientierten Prüfungsansatz, also den Kern der Abschlussprüfung.