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Mitarbeiterbeteiligung: Steuervorteile für Beteiligung an Start-ups
Viele Start-ups können Mitarbeitern zu Beginn keine so hohen Gehälter zahlen wie etablierte Firmen. Auch die Sicherheit des Arbeitsplatzes ist oft weniger ausgeprägt. Daher bieten Start-ups Mitarbeitern gerne Firmenbeteiligungen an, um sie mit der Aussicht auf den späteren Erfolg zu binden. Bisher wurde das steuerlich kaum honoriert. Das hat die Bundesregierung geändert: Ab Mitte 2021 sollen Vermögensbeteiligungen mit 720 € statt bisher 360 € steuerfrei gefördert werden. Gewinne, die Mitarbeiter aus den Beteiligungen erzielen, werden erst versteuert, wenn diese verkauft werden. Bislang mussten Mitarbeiter jährlich Steuern auf Grundlage eines fiktiven Wertzuwachses zahlen.
Zur generellen Beratung von Gründern stehen in der NWB Datenbank diverse Arbeitshilfen zur Verfügung:
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