UStAE Aktuell
Stand: 15.09.2025
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2.5. Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
Aktualisierende und ergänzende Anmerkungen zur konsolidierten Fassung des UStAE
Der Betrieb einer Photovoltaikanlage (auf oder neben einem privaten EFH), mit der regelmäßig Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird, ist nach h. M. in Deutschland eine unternehmerische Betätigung. Der , Fuchs (MwStR 2013 S. 371) diese Rechtsauffassung bestätigt. Dies gilt u. E. auch für solche Photovoltaikanlagen, die erst seit dem in Betrieb sind und bei denen der selbst verbrauchte Strom nicht mehr an den Netzbetreiber geliefert wird (vgl. hierzu Sterzinger in der Anm. zu dem UR 2013 S. 623).
Die Verwaltung hat in Abschn. 2.5 umfangreiche Vorschriften zu folgenden Regelungsbereichen getroffen, die sie mit (BStBl 2025 I S. 977) an die neuere Rechtsprechung angepasst hat (vgl. hierzu auch Streit/Huth, NWB 2025 S. 2073):
(a)Wiederverkäufereigenschaft des Anlagenbetreibers/Stromlieferanten (Abs. 3)
(b)Photovoltaikanlagen (Abs. 4 bis 11)
(c)Kraftwärmekopplungsanlagen (Abs. 12 bis 17)
(d)Direktvermarktung von Strom (Abs. 18)
Wiederverkäufer i. S...