Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BFH 28.10.2020 X R 1/19, BBK 4/2021 S. 178

Steuerrecht | Steuerliche Anerkennung einer Zeitwertguthabenvereinbarung unter Ehegatten

Eine Zeitwertguthabenvereinbarung unter Ehegatten im Rahmen eines Ehegatten-Arbeitsverhältnisses ist steuerlich nicht anzuerkennen, wenn der Arbeitnehmer-Ehegatte unbegrenzt Wertguthaben ansparen kann und auch Dauer, Zeitpunkt und Häufigkeit der Freistellungsphasen nahezu beliebig wählen kann. Das Risiko der Vereinbarung geht dann nämlich einseitig zulasten des Arbeitgeber-Ehegatten, der sich in den Freistellungsphasen um Ersatz für seinen Arbeitnehmer (Ehegatten) kümmern muss. Die für das Wertguthabenkonto gebildete Rückstellung ist damit steuerlich nicht anzuerkennen.

Im [i]Ehefrau konnte über Verwendung des Guthabens nahezu allein entscheiden Streitfall stellte der Kläger seine Ehefrau im Jahr 2007 als Bürofachkraft für ein monatliches Gehalt von 1.410 € ein. Hiervon sollten 1.000 € in ein Wertguthabenkonto eingezahlt werden. Nach der im Jahr 2007 getroff...