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BBK 4/2021 S. 177

Steuerrecht | Gesetzentwurf für die Verlängerung der Steuererklärungsfrist für 2019 bis zum

Die Koalitionsparteien CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzentwurf für die Verlängerung der Steuererklärungsfrist für 2019 vorgelegt. Danach soll für steuerlich vertretene Steuerpflichtige der bisherige Abgabetermin [i]Abgabetermin 31.8.2021 des auf den verschoben werden (Änderung des § 149 Abs. 3 AO). Zugleich soll der Beginn des Verzinsungszeitraums, der nach § 233a Abs. 2 Satz 1 AO bislang am beginnt, um sechs Monate auf den verschoben werden und würde damit erst 21 Monate nach Ablauf des VZ 2019 beginnen.

Hinweis:

Diese [i]Verschiebung des Beginns des Verzinsungszeitraums Regelungen sollen nur einmalig für den VZ 2019 gelten und in Art. 97 § 36 EGAO umgesetzt werden, der § 149 AO und § 233a AO entsprechend ändert.

Zwar [i]Fristverlängerung durch das BMF war unzureichend hatte das BMF bereits eine Fristverlängerung bis zum gewährt; diese Verlängerung...