Grundsteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2020
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§ 47 LGrStG BW Zerlegung des Steuermessbetrags
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das GrStG BW aufgenommen.
2In der
Gesetzesbegründung
(Drucks.
16/8907) heißt es
hierzu:
Zu Absatz
1
Die Vorschrift bestimmt wie die bisherige
Regelung in
§ 22 GrStG
die Grundsätze der Zerlegung von
Steuermessbeträgen.
Zu Absatz
2
Die Vorschrift bestimmt den
Zerlegungsmaßstab bei Betrieben der Land- und Forstwirtschaft. Als
Zerlegungsmaßstab werden die Reinertragsverhältnisse zugrunde gelegt, die gemäß
§ 33 Absatz 2 für jede Gemeinde im Rahmen der Bewertung eines Betriebs der
Land- und Forstwirtschaft ermittelt und ausgewiesen
werden.
Zu Absatz 3
Die Vorschrift bestimmt den
Zerlegungsmaßstab bei Grundstücken. Als Zerlegungsmaßstab ist das Verhältnis
der steuerpflichtigen Grundstücksflächen maßgeblich. Um unbeabsichtigte Härten
zu vermeiden wird für den Fall, dass die Zerlegung nach Flächengrößen zu einem
offenbar unbilligen Ergebnis führt, bestimmt, dass die Zerlegungsanteile
maßgebend sind, auf die sich die Gemeinden mit dem Steuerschuldner einigen.
Zu Absatz 4
Die Vorschrift entspricht inhaltlich den
Regelungen des Absatzes 2 de...