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Die Symmetrie von Währungseffekten
Beteiligungsveräußerungen werden in der Praxis oftmals durch Devisentermingeschäfte gegen Währungskursschwankungen abgesichert. Ob die Effekte aus diesen Sicherungsgeschäften durch die Veräußerung veranlasst sind und somit in den Anwendungsbereich des § 8b KStG fallen, war in der Vergangenheit wiederholt Gegenstand von Finanzgerichtsverfahren.
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Rechtsprechung und Verwaltung
[i] BMF, Schreiben v. 5.10.2020, BStBl 2020 I S. 1033Der BFH hat sich mit Urteil v. - I R 20/16 (BStBl 2020 II S. 674) mit dieser Thematik auseinandergesetzt und entschieden, dass ein konkreter Veranlassungszusammenhang zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft zur Anwendbarkeit des § 8b KStG führen muss, unabhängig davon, ob ein Ertrag oder ein Verlust aus dem Sicherungsgeschäft resultiert. Der I. Senat stellt sich damit gegen die bisherige Argumentationslinie der Finanzgerichte, die im Falle von Erträgen eine Anwendbarkeit des § 8b KStG ausgeschlossen hatten. Die Finanzverwaltung schließt sich der Auffassung des I. Senats im (BStBl 2020 I S. 1033) an.
[i]Veranlassungszusammenhang und DokumentationspflichtDie Voraussetzung für die Annahme des erforderlichen Veranlassungszusammenhangs zwischen Grund- und Sicherungsgeschäft wird im auslösenden Mom...