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Betrieblicher Schuldzinsenabzug gem. § 4 Abs. 4a EStG
Mit , NWB MAAAH-51168 (vgl. dazu Seifert, StuB 2020 S. 601, NWB XAAAH-54984), wurde entschieden, dass Gewinnbegriff i. S. des § 4 Abs. 4a EStG für die Ermittlung der nicht abziehbaren Schuldzinsen der Gewinn i. S. des § 4 Abs. 1 EStG ist. Außerbilanzielle Korrekturen werden nicht berücksichtigt. In der Folge verbleibt eine steuerfreie Investitionszulage im Gewinn und erhöht das Entnahmepotenzial; nicht abziehbare Betriebsausgaben i. S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 EStG mindern den Gewinn und damit das Entnahmepotenzial. Die Entscheidung widersprach zum Teil den Festlegungen im , NWB XAAAG-99317 (BStBl 2018 I S. 1207). Nun hat das BMF ein neues Schreiben veröffentlicht (, NWB QAAAH-69063, vgl. dazu Seifert,