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StuB Nr. 3 vom Seite 126

Neues zum Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG

StB Michael Seifert, Troisdorf

Nach Maßgabe von § 4 Abs. 4a EStG wird der betrieblich veranlasste Schuldzinsenabzug eingeschränkt. Bei Ermittlung der Über- und Unterentnahmen ist auch der Gewinn oder Verlust zu berücksichtigen. Der , NWB MAAAH-51168, entschieden, dass es sich hierbei um den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG handelt. Dies bedeutet u. a., dass die nicht abziehbaren Betriebsausgaben auf diese Gewinnermittlung keine Auswirkung haben.