Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Neues zum Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG
Nach Maßgabe von § 4 Abs. 4a EStG wird der betrieblich veranlasste Schuldzinsenabzug eingeschränkt. Bei Ermittlung der Über- und Unterentnahmen ist auch der Gewinn oder Verlust zu berücksichtigen. Der , NWB MAAAH-51168, entschieden, dass es sich hierbei um den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG handelt. Dies bedeutet u. a., dass die nicht abziehbaren Betriebsausgaben auf diese Gewinnermittlung keine Auswirkung haben.