Grundsteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2020
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§ 46 LGrStG BW Änderung von Steuermessbescheiden
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW aufgenommen.
2In der
Gesetzesbegründung heißt es
hierzu:
Die Norm entspricht dem bisherigen
§ 21 GrStG
und regelt das Verfahren für Änderung oder Aufhebung von Neu- oder
Nachveranlagungsbescheiden, die vor dem maßgebenden Veranlagungszeitpunkt
erteilt worden sind.
II. Geltungsbereich
3Das LGrStG BW gilt für in Baden-Württemberg belegene Grundstücke.
4–5(Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
6Die Vorschrift entspricht § 21 GrStG. Auf die Kommentierung von Bock in Grootens, GrStG § 21 Rz. 18–24 wird verwiesen.