Mathias Grootens

Grundsteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-67801-1

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz Kommentar Online

§ 41 LGrStG BW Hauptveranlagung

Fritz Schmidt (Februar 2022)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW aufgenommen.

2In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu:
Die Norm entspricht dem bisherigen §16 GrStG und regelt das Steuermessbetragsverfahren.

II. Geltungsbereich

3Das LGrStG BW gilt für in Baden-Württemberg belegene Grundstücke.

4–5(Einstweilen frei)

B. Systematische Kommentierung

I. Hauptveranlagung und Hauptveranlagungszeitpunkt (§ 41 Abs. 1 LGrStG BW)

6Die Vorschrift entspricht § 16 Abs. 1 GrStG. Während § 16 Abs. 1 GrStG bezüglich des Hauptfeststellungszeitpunkts lediglich auf § 221 Abs. 2 BewG verweist, verweist § 41 Abs. 1 LGrStG BW auf § 15 LGrStG BW; dieser entspricht § 221 Abs. 1 und 2 BewG und in seinem Abs. 3 auch § 266 Abs. 1 BewG. Hierbei handelt es sich um einen weitergehenden Verweis auf die Regelungen zum Hauptfeststellungszeitpunkt, materiell-rechtliche Auswirkungen ergeben sich daraus nicht. Auf die Kommentierung von Bock in Grootens, GrStG § 16 Rz. 19–32 wird verwiesen.

7–8(Einstweilen frei)

II. Hauptveranlagungszeitraum (§ 41 Abs. 2 LGrStG BW)

9Die Vorschrift entspricht § 16 Abs. 2 GrStG. § 41 Abs. 2 LGrStG BW verweist auf die §§ 42 und 45 LGrStG BW, während § 16 Abs. 2 GrStG auf die §§ 17 und 20 GrStG verweist. Der Inhalt von § 42 LGrStG BW entspricht § 17 GrStG; § 45 LGrStG BW entspricht § 20 GrStG. Auf die Kommentierun...

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