Mathias Grootens

Grundsteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2020

ISBN: 978-3-482-67801-1

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Mathias Grootens - Grundsteuergesetz Kommentar Online

§ 1 LGrStG BW Entstehung der Grundsteuer

Fritz Schmidt (Februar 2022)

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

1Die Vorschrift wurde erstmalig im Jahr 2020 in das LGrStG BW aufgenommen.

2In der Gesetzesbegründung heißt es hierzu:

Gegenstand der Grundsteuer ist das Innehaben von Grundbesitz als Steuerobjekt. Hierdurch tritt die Eigenschaft der Grundsteuer als Real- bzw. Objektsteuer deutlich hervor. Damit behält die Grundsteuer auch für die Landeslösung ihre historisch gewachsene Eigenschaft, mit der verfassungsrechtlichen Konsequenz der grundsätzlichen Schonung der Substanz durch beschränkten Zugriff auf den potenziellen (Soll-)Ertrag des Objekts. Der Grundcharakter der Grundsteuer bleibt somit im Ergebnis unverändert. Darüber hinaus wird auch das bisher geltende Stichtagsprinzip für die Wertverhältnisse und den Entstehungszeitraum übernommen.
Zu Absatz 2 und 3:
Die Abs. 2 und 3 stellen klar, dass die Grundsteuer als Realsteuer den Gemeinden zusteht (Art. 106 Abs. 6 GG). Im Rahmen ihrer in Art. 28 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich festgeschriebenen Hebesatz-Autonomie obliegt ihnen die Entscheidung, ob die Grundsteuer erhoben werden soll. Zur Sicherstellung einer Erfassung von gemeindefreiem...

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