Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 339 Pfändungsgebühr
Lemaire, Kostentragung nach Pfändungsmaßnahmen – Erfolgreiche Abwehr von Kostenanforderungen, AO-StB 2004 S. 377.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1 Die Vorschrift regelt Entstehung, Erhebung und Höhe der Pfändungsgebühr.
II. Geltungsbereich
2Die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen erfolgt gem. § 281 Abs. 1 AO durch Pfändung. Die Pfändungsgebühr ist eine der Gebühren, die im Vollstreckungsverfahren anfallen können (§ 338 AO).
III. Verhältnis zu anderen Vorschriften
3Im Vollstreckungsverfahren werden Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben (vgl. Übersicht in Zugmaier/Nöcker/Steinhauff, § 337 AO Rz. 4). Zu Festsetzung, Geltendmachung und Rechtsbehelfen bei Vollstreckungskosten s. Zugmaier/Nöcker/Steinhauff, § 346 AO Rz. 6 ff.
B. Systematische Kommentierung
I. Gegenstand der Gebühr (§ 339 Abs. 1 AO)
4§ 339 Abs. 1 AO bestimmt die gebührenpflichtigen Tatbestände. Die Pfändungsgebühr wird erhoben für die Sachpfändung und für die Forderungspfändung, wobei die Unterscheidung zwischen Sach- und Forderungspfändung in diesem Kontext nur noch Bedeutung für den Entstehungszeitpunkt der Gebühr hat.
5Die Pfändungsgebühr wird erhoben für die Sach...