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NWB Nr. 46 vom Seite 3420

Das Haftungsprivileg für Arbeitgeber bei Arbeits- und Wegeunfällen des Arbeitnehmers

Nur als „böser Bube“ haftet der Arbeitgeber auf Ersatz eines Personenschadens

Prof. Dr. Nikolaus Kastenbauer

Erleidet ein Arbeitnehmer einen Schaden, stellt sich nicht selten zunächst die Frage, ob überhaupt ein Versicherungsfall in der gesetzlichen Unfallversicherung vorliegt. Diese Frage ist gerade in der aktuellen Situation, in der vermehrt aus dem Homeoffice heraus der Erwerbstätigkeit nachgegangen wird, relevant. So hat das Bundessozialgericht (, NWB JAAAH-10484) erst vor knapp zwei Jahren entschieden, dass der Sturz auf einer Kellertreppe zuhause ein Arbeitsunfall im Homeoffice sein kann. Steht der Versicherungsfall fest, kann angesichts der erlittenen Schäden, die nicht vollständig durch die gesetzliche Krankenversicherung aufgefangen werden, die weitergehende Frage auftreten, ob der Arbeitgeber dafür haftet. Der vorliegende Beitrag konzentriert sich anlässlich einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts aus dem vergangenen Jahr (, NWB MAAAH-48233), in der das Gericht die Voraussetzungen für eine Haftungsprivilegierung eines Unternehmens bei einem erlittenen Personenschaden einer Beschäftigten ausgelotet hat, auf diese Schadenskategorie.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Der Schade...