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StuB 1/2021 S. 35

JStG 2020 verabschiedet

Nachdem der Finanzausschuss am Ergänzungen des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Jahressteuergesetzes 2020 (JStG 2020; zum Entwurf vgl. Bolik/Kindler/Bossmann, StuB 2020 S. 737, NWB QAAAH-59223) beschlossen hatte, haben der Bundestag am und der Bundesrat am dem Gesetz zugestimmt.

Wer im Homeoffice arbeitet, kann mit steuerlichen Erleichterungen rechnen. Danach sollen Stpfl. für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich in der häuslichen Wohnung arbeiten, einen Betrag von 5 € geltend machen können. Wie es in der Begründung des Änderungsantrags heißt, kann die Pauschale in den Fällen in Anspruch genommen werden, wenn die Voraussetzungen für den Abzug von Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer nicht vorliegen. „Erfüllt d...