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NWB Nr. 52 vom Seite 3862

Auslandssemester und Praxissemester: Die erste Tätigkeitsstätte wandert nicht zwingend mit!

Michael Seifert

In einem aktuellen Urteil v.  - VI R 3/18 ( NWB WAAAH-64499) hat sich der BFH mit dem Kostenabzug für ein nach Studienordnung vorgesehenem Auslandssemester und (Auslands-)Praxissemester auseinandergesetzt. Im Kern geht es um die Frage, ob die bei einem Vollzeitstudium nach § 9 Abs. 4 Satz 8 EStG verortete erste Tätigkeitsstätte während des Auslandssemesters bzw. (Auslands-)Praxissemesters an den neuen Studienort bzw. Ort der Praktikumsausübung wandert. Nachteilig ist die Annahme einer ersten Tätigkeitsstätte, weil ein dann möglicher Kostenabzug nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung i. d. R. mangels eigenen Hausstandes der zumeist jüngeren Studierenden ausscheidet (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 3 EStG; s. a. Hilbert, ).

In dem Entscheidungsfall verwehrte das Finanzamt unter Hinweis auf das Fehlen einer doppelten Haushaltsführung einen Kostenabzug.

Die Klägerin studierte nach dem Abschluss einer anderen Ausbildung International Business an einer inländischen Fachhochschule (FH). Nach der Bachelorprüfungsordnung der FH waren für diesen Studiengang zwei Auslandssemester sowie ein Auslandspraxissemester vorgesehen. Die Klägerin absolvierte die beiden Auslandssemester im Wintersemester 2014/...