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Junge Arbeitnehmer: Eigener Hausstand im Elternhaus?
Wer an zwei Orten wohnt und erwerbsbedingt pendelt, wird sich oftmals die Frage stellen, ob der eigene Fall die Voraussetzungen einer steuerlich anzuerkennenden beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung erfüllt. Wenn ja, geht dies mit einer zwar gesetzlich fest definierten, aber durchaus umfassenden Abzugsmöglichkeit für Werbungskosten einher. Es können Unterkunfts- und Fahrtaufwendungen sowie anfänglich in den ersten drei Monaten auch Mehrkosten für Verpflegung (Pauschalen) angesetzt werden (vgl. mit entsprechenden Verweisen Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Doppelte Haushaltsführung Rz. 3). Besondere Relevanz hat dies zudem für die betriebliche Ebene, denn Arbeitgeber oder Dienstherren können nach den Regelungen in § 3 Nr. 16 und Nr. 13 EStG die diesbezüglichen Werbungskosten – anders als bei Aufwandskategorien wie etwa dem häuslichen Arbeitszimmer – steuer- und beitragsfrei erstatten.
Zu nicht selten streitbefangenen Fällen kommt es, wenn Kinder bei oder eben mit ihren Eltern zusammenwohnen. So auch bei dem vom ( NWB QAAAH-65126) entschiedenen Sachverhalt. Die dortige Kläger...