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Online-Nachricht - Donnerstag, 03.12.2020

Arbeitsrecht | Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung (G-BA)

Wer an leichten Atemwegserkrankungen leidet, kann auch über den Jahreswechsel hinaus telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Ebenfalls können niedergelassene Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit für weitere 7 Kalendertage telefonisch ausstellen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am seine Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bis zum verlängert.

Der Gemeinsame Bundesausschuss führt hierzu aus:

  • Die niedergelassenen Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten oder des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

  • Unabhängig von der Ausnahmeregelung zur te...

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