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Online-Nachricht - Freitag, 19.11.2021

Corona | Möglichkeiten zur Krankschreibung per Videosprechstunde ausgeweitet (G-BA)

Künftig können auch Patienten per Videosprechstunde krankgeschrieben werden, die dem Vertragsarzt unbekannt sind. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am gefasst. Unterschiede gibt es jedoch bei der Dauer der erstmaligen Krankschreibung: Für in der Arztpraxis unbekannte Versicherte ist diese bis zu 3 Kalendertage möglich, für bekannte Versicherte bis zu 7 Kalendertage.

Hintergrund: Bereits seit Oktober 2020 können Ärzte auch mittels Videosprechstunde die Arbeitsunfähigkeit von Versicherten feststellen. Allerdings gilt dies bislang nur für die Versicherten, die in der Arztpraxis bereits bekannt sind.

Hierzu führt der G-BA u.a. weiter aus:

  • Als generelle Voraussetzung für die Krankschreibung per Videosprechstunde gilt unverä...

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