Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker

Abgabenordnung Kommentar

1. Aufl. 2022

ISBN: 978-3-482-68201-8

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Oliver Zugmaier, Gregor Nöcker - Abgabenordnung Kommentar Online

§ 298 Versteigerung

Dr. Alexander Zapf (Oktober 2024)
Hinweise:

Abschn. 52 bis 55 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift für Vollziehungsbeamte der Finanzverwaltung (Vollziehungsanweisung – VollzA) v. (BStBl 1980 I S. 194), zuletzt geändert durch Art. 2 der Dritten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift v. (BStBl 2017 I S. 1374).

A. Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift

1 Die Vorschrift des § 298 AO beinhaltet einzelne Formvorschriften, die im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung der Versteigerung gepfändeter Sachen durch die Vollstreckungsstelle zu beachten sind.

2Zwingend einzuhalten sind insbesondere die Wochenfrist (§ 298 Abs. 1 AO) sowie (bei einer Präsenzversteigerung) die öffentliche Bekanntmachung von Zeit, Ort und Gegenstand der Versteigerung (§ 298 Abs. 2 Satz 1 AO). Bei einer Präsenzversteigerung (§ 296 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO) können zur Sicherung eines störungsfreien Ablaufs der öffentlichen Versteigerung Ordnungskräfte (Gemeindebedienstete oder Polizeibeamte) hinzugezogen werden (§ 298 Abs. 2 Satz 2 AO). § 298 Abs. 3 AO erlaubt es auch dem Pfandgläubiger sowie dem Eigentümer im Rahmen der Versteigerung mitzu...

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