Einkommensteuergesetz Kommentar
6. Aufl. 2021
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 42f Lohnsteuer-Außenprüfung
Schmidt, A., Zeitgleiche Außenprüfung durch Finanzamt und Rentenversicherung – Der „neue“ § 42f Abs. 4 EStG – eine erste Bestandsaufnahme, NWB 2012, 3692; Foerster, LSt-Außenprüfung nach § 42f EStG, StuB 2014, 642; Hilbert, Modernisierung des Besteuerungsverfahrens – einheitliche Digitale Lohnschnittstelle, NWB 2015, 3377; Schmidt, A., Beeinflusst der Mindestlohn auch die LSt-Außenprüfung?, NWB 2015, 1944.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und Bedeutung der Vorschrift: Die LSt-Außenprüfung hat den Zweck die ordnungsgemäße Durchführung des Steuerabzugs vom Arbeitslohn sicherzustellen. Als Ausprägung von § 85 AO ist sie ein effektives Verwaltungsverfahren, das zur Verwirklichung einer gesetzmäßigen und am Gleichheitssatz (Art. 3 GG) ausgerichteten Besteuerung beiträgt. Die fiskalische Bedeutung ist erheblich, zumal erzielte Mehrergebnisse i. d. R. endgültig sind.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: § 42f EStG ist durch Gesetz v. erstmals in das EStG aufgenommen worden. Anpassungen an die AO 1977 sind mit Gesetz v. umgesetzt worden. Mit weiterem Gesetz v. ist Abs. 3 für die Fälle des § 38 Abs. 3a EStG zu § 42f EStG hinzugekom...