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Cum/Ex-Gestaltungen | Keine Kenntnis von aktuellen Gestaltungen (hib)
Der Bundesregierung liegen derzeit keine Erkenntnisse vor, dass trotz einer Systemumstellung 2012 weiterhin Cum/Ex-Geschäfte und trotz einer weiteren Gesetzesänderung 2016 noch Cum/Cum-Gestaltungen möglich sind.
Hierzu führt die Bundesregierung u.a. weiter aus:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, dass nach der Systemumstellung durch das OGAW-IV-UmsG zum noch Gestaltungsmodelle praktiziert wurden, die mittels Leerverkäufen von Aktien die Anrechnung oder Erstattung niemals abgeführter Kapitalertragsteuer zum Gegenstand haben. Zudem wurden Cum/Cum-Gestaltungen durch Einfügung der §§ 36a und 50j EStG mit Wirkung ab dem unterbunden.
Darüber hinaus prüft die Finanzverwaltung in Bund und Ländern weiterhin bei Aktiengeschäften um den ...