Abgabenordnung Kommentar
1. Aufl. 2022
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§ 413 Einschränkung von Grundrechten
Küffner, DStR-Aktuell 23/2002 IV; Roth, Verfassungswidrigkeit des § 26c UStG wegen Verstoßes gegen das Zitiergebot, wistra 2017 S. 1; Sterzinger, Rechtsfolgen einer möglichen Verletzung des Zitiergebotes nach Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG durch die Regelung des § 27b UStG, DStR 2010 S. 471.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und (wirtschaftliche) Bedeutung der Vorschrift
1§ 413 zählt die Grundrechte auf, die von der AO eingeschränkt werden. Die AO entspricht damit dem Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG. Eine Nichtbeachtung des Zitiergebots hätte die Teilnichtigkeit des Gesetzes zur Folge. Eine Nichtigkeit des ganzen Gesetzes käme lediglich dann in Betracht, wenn der Teil des Gesetzes, der gegen Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG verstößt, untrennbar mit den restlichen Vorschriften verflochten ist.
2Das Zitiergebot hat Warn- und Besinnungsfunktion gegenüber dem Gesetzgeber, indem es dazu anhalten soll, dass Grundrechtsbeschränkungen nur bewusst durchgeführt werden, und nur soweit sie wirklich erforderlich sind. Dieses Ziel mag bei erstmaligem Erlass eines Gesetzes wie der Abgabenordnung vielleicht noch erreicht werden. Ob dieses Ziel jedoch auch bei allen weiteren Änderungen der Abgabenordnung in der Folge sei...