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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 25 | Körperschaftsteuer: Fiktion einer Nullbescheinigung gilt auch für Regiebetriebe

Eine große Bedeutung für die Besteuerung von Städten und Gemeinden hat ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Revisionsverfahren. Das FG Düsseldorf hat in erster Instanz entschieden, dass Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto auch bei einem Regiebetrieb nur dann als verwendet gelten, wenn für die Leistung rechtzeitig eine Steuerbescheinigung i. S. des § 27 Abs. 3 KStG ausgestellt wurde. Ansonsten gelte der Betrag der Einlagenrückgewähr als mit 0 € bescheinigt.

Der nächste schwebende Prozess, den wir für Sie ausgewählt haben, hat eine große Bedeutung für die Besteuerung der wirtschaftlichen Betätigung von Städten und Gemeinden. Das FG Düsseldorf hat nämlich in erster Instanz entschieden: Beträge aus dem steuerlichen Einlagekonto gelten auch bei einem Regiebetrieb nur dann als verwendet, wenn für die Leistung rechtzeitig eine Steuerbescheinigung i. S. des § 27 Abs. 3 KStG ausgestellt wurde. Fehlt es an einer solchen Verwendungsbescheinigung, gelte der Betrag der Einlagenrückgewähr als mit 0 € bescheinigt.

Im Streitfall unterhielt eine Gemeinde einen Betrieb gewerblicher Art in Form eines Regiebetriebs. Es handelte sich also um ein in die Gemeindeverwaltung eingegliedertes, unselbst...