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NWB Nr. 47 vom Seite 3456

Erbschaftsteuerfestsetzung gegen unbekannte Erben

Christian Hahn

Der BFH entschied mit Urteil v. - II R 40/17 (NWB LAAAH-61059), dass die Festsetzung von Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben zulässig ist, wenn hinreichend Zeit zur Verfügung stand, die Erben zu ermitteln. So sei es nach Ablauf von drei Jahren und fünf Monaten auch bei besonders schwierigen Erbenermittlungen nicht zu beanstanden, Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben festzusetzen.

Die Kläger und Revisionskläger sind die Erben des im Februar 2014 verstorbenen Erblassers. Für die Erbengemeinschaft wurde im Juni 2014 ein Nachlasspfleger bestellt, der für diese im September 2014 die Erbschaftsteuererklärung abgab. Im April 2015 setzte das Finanzamt gegenüber dem Nachlasspfleger Erbschaftsteuer gegen unbekannte Erben fest. Der Bescheid war mit einem Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Anzahl der Erben, der Höhe der jeweiligen Erbteile sowie der persönlichen Freibeträge und der tatbestandlichen Voraussetzungen für die Bestimmung der Steuerklasse versehen und stand unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. Im Einspruchsverfahren machte der Nachlasspfleger u. a. geltend, eine Steuerfestsetzung gegen unbekannte Erben sei nicht möglich. Sie verstoße geg...