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Umsatzsteuer | BMF-Schreiben zur Geschäftsveräußerung im Ganzen bei der Übertragung von Immobilien
Das BMF hat ein Schreiben zur Geschäftsveräußerung im Ganzen nach § 1 Abs. 1a UStG veröffentlicht, das die Übertragung von Immobilien betrifft. Das BMF übernimmt zwei Entscheidungen des BFH aus dem Jahr 2015.
Zum einen folgt das BMF der Auffassung des BFH, dass bei einer mehrstufigen Veräußerung des Geschäfts im Ganzen die Geschäftstätigkeit nicht [i]Mehrstufige Veräußerung des Geschäfts im Ganzenzwingend vom ersten Erwerber fortgeführt werden muss. Vielmehr genügt es, wenn der Zweiterwerber die Geschäftstätigkeit fortführt. Das nach § 1 Abs. 1a UStG erforderliche Merkmal der Fortführung der Geschäftstätigkeit muss also nur dem Grunde nach vorliegen, nicht aber von jedem Erwerber erfüllt werden. Allerdings muss jeder einzelne Erwerber Unternehmer sein. S. 1112
Zum anderen schließt sich das BMF der Auffassung des BFH an, dass die Veräußerung e...