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BMF 18.11.2020 IV C 2 - S 2743/18/10002 :001, BBK 23/2020 S. 1112

Steuerrecht | BMF-Nichtanwendungserlass zur verdeckten Einlage

Das BMF reagiert mit einem Nichtanwendungserlass auf das BFH-Urteil zur verdeckten Einlage im Dreiecksverhältnis vom - I R 94/15. Nach dem BMF ist das Urteil über den entschiedenen Fall hinaus nicht anzuwenden.

Es geht um § 8 Abs. 3 Satz 5 KStG: Danach werden verdeckte Einlagen einkommenserhöhend berücksichtigt, wenn [i] § 8b Abs. 3 Satz 5 KStG regelt das Dreiecksverhältnis sie auf einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) einer dem Gesellschafter nahe stehenden Person beruhen und die vGA nicht S. 1113einkommenserhöhend beim Gesellschafter berücksichtigt wurde. Vereinfacht ausgedrückt: Wenn die vGA beim Gesellschafter nicht besteuert wird, erhöht die verdeckte Einlage, die auf der vGA beruht, das Einkommen der GmbH (Beispiel hierzu s. unten im Hinweis).

In dem vom BFH entschiedenen Fall war die vGA beim Gesellschafter zwar nicht besteuert ...