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BBK Nr. 22 vom

Hilfeprogramme in der Corona-Krise: Überbrückungshilfen 1.0 bis 3.0

Aktuelle Übersicht über geänderte Voraussetzungen und Ausblick auf weitere Hilfen

Daniela Karbe-Geßler

Die Corona-Pandemie hat viele Unternehmen in Deutschland stark getroffen. Durch den ersten und den aktuellen Lockdown und die weiterhin starken Einschränkungen können viele Unternehmen aller Branchen und Größen ihre Tätigkeiten nicht so ausführen wie üblich. Dadurch erzielen sie keine Umsätze und Gewinne. Viele, vor allem kleine und mittelständische Unternehmen und auch Soloselbständige, kommen finanziell an ihre Grenzen und benötigen staatliche Unterstützung.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie .

I. Überbrückungshilfe 2.0

Die zweite Phase der Überbrückungshilfe umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für die zweite Phase können seit gestellt werden. Dabei wurden im Vergleich zur ersten Phase die Zugangsbedingungen abgesenkt und die Förderung ausgeweitet. Nach den erweiterten Zugangsbedingungen können nun auch Unternehmen einen Antrag stellen, die einen weniger massiven Einbruch beim Umsatz erlitten haben.

Zur Antragstellung der Überbrückungshilfe 2.0 sind Antragsteller berechtigt, die entweder einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 % in zwei zusammenhängenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 gegenüber den jeweiligen Vorjahresmona...