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Online-Nachricht - Montag, 09.11.2020

Corona | KfW Sonderprogramm verlängert und erweitert (BMF)

Die Bundesregierung verlängert das KfW-Sonderprogramm, einschließlich des KfW-Schnellkredits, bis zum . Ab dem , steht der KfW-Schnellkredit zudem auch für Soloselbständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten zur Verfügung. Verbessert wurden auch die Regelungen zur Tilgung der KfW-Schnellkredite. Möglich ist ab dem auch die vorzeitige anteilige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädigung.

Hintergrund: Über die Hausbanken können die Unternehmen diese KfW-Kredite beantragen, abhängig von dem im Jahre 2019 erzielten Umsatz. Der Bund übernimmt dafür das vollständige Risiko und stellt die Hausbanken von der Haftung frei.

Insgesamt sind mittlerweile mehr als 95.000 Anträge auf KfW-Corona-Hilfen bei der KfW eingegangen. 99 % der Anträ...