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NWB-BB Nr. 9 vom Seite 291

Leser-Kommentar: Das KfW-Schnellkredit-Dilemma

Dipl.-Kfm. Carl-Dietrich Sander

Eigentlich ist der KfW-Schnellkredit zur Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätslücken ein Erfolgsmodell. Die KfW sagte bis zum  12.377 Anträgen zu über ein Volumen von 4.063 T€ (Förderreport der KfW Bankengruppe per ). Und eigentlich ist das Ganze einfach für die Kreditinstitute: Bestätigen, dass der Kunde zum nicht in Schwierigkeiten war – und die KfW übernimmt 100 % des Kreditrisikos. Im Einzelfall aber stecken Kreditinstitute in einem Dilemma: Wie sollen sie feststellen, dass die Schwierigkeiten nicht schon vor dem Jahresende 2019 bestanden?

Die KfW-Richtlinien sind einfach

Im Merkblatt des KfW-Schnellkredit in der Fassung vom sind die wichtigsten Bedingungen klar formuliert:

  • Das Unternehmen ist mindestens seit dem mit Gewinnerzielungsabsicht am Markt aktiv.

  • Das Unternehmen hat in der Summe der Jahre 2017-2019 oder im Jahr 2019 einen Gewinn erzielt; sofern es bislang nur für einen kürzeren Zeitraum am Markt ist, wird dieser Zeitraum herangezogen.

  • Unternehmen, die zum kein Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß Definition der EU waren, können einen Kredit beantragen. Die EU-Definition besagt vereinfacht ausgedrückt: Wenn m...