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Prüfungspflichten der Berater bei Corona-Soforthilfen für Mandanten?
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3262In der Praxis stellt sich für viele Steuerberater die Frage, ob sie die Einhaltung der Voraussetzungen der Corona-Soforthilfe bei ihren Mandanten überprüfen müssen, um sich diesen gegenüber nicht schadensersatzpflichtig oder wegen Subventionsbetrugs (§ 264 StGB) strafbar zu machen. Hierzu sind im Moment keine generellen klaren Antworten möglich.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Strafbarkeitsrisiko im Zeitpunkt der Antragstellung
[i]Risiko meist beim MandantenZunächst kann die Frage bestehen, ob sich ein Berater im Zeitpunkt der Beantragung der Soforthilfe strafbar gemacht haben könnte. Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK, Katalog zum Konjunkturpaket, Stand , Ziff. 26, S. 30) weist zutreffend darauf hin, dass als Täter eines Subventionsbetrugs regelmäßig der Mandant in Betracht kommt und der Berater allenfalls Gehilfe sein kann, wenn allein der Mandant den Antrag gestellt hat.
[i]Risiko beim StB bei nicht glaubhaften Angaben des MandantenEin Strafbarkeitsrisiko kann für den Berater jedoch dann bestehen, wenn die Angaben seines Mandanten evident nicht glaubhaft waren (vgl. zur Steuerhinterziehung , juris). Der Straftatbestand des Subventionsbetrugs lässt sogar Leichtfertigkeit (grobe ...