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Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an ein mit dem Lebensgefährten zusammenlebendes Kind
Leistungen von Eltern für den Unterhalt ihres in Ausbildung befindlichen Kindes, für das kein Anspruch auf Kindergeld (mehr) besteht, sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als außergewöhnliche Belastungen gem. § 33a Abs. 1 EStG steuermindernd zu berücksichtigen. Lebt das Kind mit einem Lebensgefährten, der über eigenes Einkommen verfügt, in einem gemeinsamen Haushalt, wird der Höchstbetrag der (allein) unterhaltsleistenden Eltern weder aufgeteilt noch gekürzt. Dies hat der ( NWB SAAAH-57381) entschieden.
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Sachverhalt des
[i] BFH, Urteil v. 28.4.2020 - VI R 43/17, NWB SAAAH-57381 In ihrer Einkommensteuererklärung machten die Kläger Unterhaltsaufwendungen in Höhe von monatlich ca. 800 € an ihre studierende Tochter geltend. Diese lebte im Streitjahr (2014) mit ihrem Lebensgefährten in einem gemeinsamen Haushalt. Im Rahmen der Einkommensteuerfestsetzung berücksichtigte das Finanzamt die geltend gemachten Unterhaltsaufwendungen nur zur Hälfte, da auch der Lebensgefährte aufgrund der bestehenden Haushaltsgemeinschaft zum Unterhalt der Tochter beigetragen habe. Dies beruhe auf d...