Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Essenszuschüsse des Arbeitgebers in Form von Restaurantschecks
Mit Urteil v. - 2 K 768/16 (NWB DAAAH-51975) hat das FG Sachsen-Anhalt entschieden, dass ein Sachbezug vorliegt, wenn ein Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer zusätzlich zu deren Gehalt Gutscheine in Form sog. Restaurantschecks (Essenszuschüsse) ausgibt. Dass sie im täglichen Leben ähnlich dem Bargeld verwendbar sein mögen, soll dabei für eine Zugrundelegung des amtlichen Sachbezugswerts ebenso unschädlich sein wie die Angabe einer Wertobergrenze.
Den ausführlichen Beitrag finden Sie .
Sachverhalt und Argumentation der Parteien
[i]FG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 14.11.2019 - 2 K 768/16, NWB DAAAH-51975 Die Klägerin, eine GbR mit mehreren Standorten, hatte ihren Mitarbeitern zusätzlich zu deren Gehalt u. a. Essenszuschüsse (sog. Restaurantschecks) zukommen lassen. Diese Restaurantschecks waren bei mehreren regionalen Kooperationspartnern einlösbar, vertraglich wurde hierzu geregelt, dass pro Arbeitstag lediglich ein Restaurantscheck für eine Mahlzeit einlösbar sein sollte.
Die Finanzbehörde stellte bei einer durchgeführten Lohnsteueraußenprüfung fest, dass die Restaurantschecks nicht nur bei regionalen Akzeptanzpartnern, sondern auch in überregionalen Einrichtungen eingelö...