WP Praxis Nr. 11 vom Seite 317

GwGMeldV-Immobilien

Ramona Riese | Verantw. Produktmanagerin | wp-redaktion@nwb.de

Liebe Leserinnen und Leser,

die Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) ist am in Kraft getreten. Sie legt Sachverhalte im Immobilienbereich fest, die typischerweise geldwäscherechtlichen Meldeplichten unterliegen. Adressaten der Verordnung sind ausschließlich Angehörige rechtsberatender Berufe, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 10 oder Nr. 12 GWG geldwäscherechtlichen Pflichten unterliegen, also maßgeblich Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer. Diese befinden sich in einem Spannungsfeld zwischen geldwäscherechtlichen Meldepflichten einerseits und Verschwiegenheitsverpflichtungen im Mandatsverhältnis andererseits. Die GwGMeldV-Immobilien will diesen Zielkonflikt auflösen. RA/WP/FAStR Harald Schumm geht in seinem Beitrag auf die Grundlagen, Reichweite und Ausnahmen der Verordnung ein (.).

Außerdem u. a. in dieser Ausgabe: WP Dominik Claßen, M.Sc., WP/StB Dipl.-Wi.Jur. (FH) Sebastian Hargarten und Prof. Dr. Reiner Quick erläutern in ihrem die Neuregelungen für Geschäfte mit nahestehenden Personen im Zuge des Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II). Es ergeben sich insbesondere neue Genehmigungs- und Offenlegungspflichten, die allerdings nicht Gegenstand der Abschlussprüfung sind.

WP/StB Dipl.-Kfm. Horst Haasmann geht auf die Prüfung geschätzter Werte nach ISA [E-DE] 540 im HGB-Abschluss mit Blick auf die Anwendung auf Immobilien des Anlagevermögens ein und bietet Hilfestellungen, um eine sachgerechte Prüfung des geschätzten Wertes einer (wertgeminderten) Immobilie in Einklang mit dem Standard zu planen und durchzuführen.

Der Beitrag „Compliance-Management in der Wirtschaftsprüfung“ () von Dr. Ralf Glitza thematisiert Verantwortungspotenziale und Risiken unter besonderer Berücksichtigung der Rolle von Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsmandaten.

Dr. Carola Rinker beschäftigt sich auch in dieser Ausgabe mit dem Bilanzskandal der Wirecard AG. In ihrem Beitrag „Untersuchungen zu den Beschuldigungen in Singapur bei Wirecard“ (S. 344 ff.) zeigt sie die Darstellungen im Geschäftsbericht 2018 auf.

Ich wünsche Ihnen gutes Gelingen bei Ihren Aufgaben und eine angenehme Lektüre.
Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße

Ramona Riese

Fundstelle(n):
WP Praxis 11/2020 Seite 317
FAAAH-61518