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Online-Nachricht - Dienstag, 20.10.2020

Umsatzsteuer | Vorsteuervergütungsverfahren: Antragsfrist für Unternehmer aus Drittstaaten (BZSt)

Unternehmer aus Drittstaaten hätten die Vergütung der Vorsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2019 grundsätzlich bis zum beim BZSt beantragen müssen. Da die COVID-19-Pandemie weltweit zu Einschränkungen und Beeinträchtigungen des allgemeinen Lebens geführt hat, gelten für die diesjährige Antragsfrist Erleichterungen bis zum .

Hintergrund: Im Drittlandsgebiet ansässige Unternehmer hatten grundsätzlich die Vergütung der Vorsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2019 bis zum beim BZSt zu beantragen. Innerhalb dieser Frist mussten beim BZSt der elektronisch einzureichende Antrag auf Vorsteuervergütung (über BZSt-Online-Portal) und die im Original vorzulegenden Rechnungen und Einfuhrdokumente.eingegangen sein.

Um die wirtschaftlichen Folgen der ...

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