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Online-Nachricht - Donnerstag, 15.10.2020

Einkommensteuer | Tarif für Zinseinkünfte einer nahe stehenden Person (BFH)

§ 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a EStG ist kein Auffangtatbestand für den Ausschluss von Kapitalerträgen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG aus dem gesonderten Tarif (§ 32d Abs. 1 EStG), wenn die Voraussetzungen des Ausschlussgrundes gem. § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b EStG nicht erfüllt sind (; veröffentlicht am ).

Sachverhalt: Die Klägerin und der Kläger sind verheiratet. Die Klägerin war alleinige Gesellschafterin der S GmbH, der Kläger war alleiniger Geschäftsführer dieser Gesellschaft. Zwischen dem Geschäftsführer und der S GmbH wurden verschiedene Darlehensverträge abgeschlossen, die jeweils vom Kläger als Darlehensgeber und als Geschäftsführer der S GmbH unterschrieben wurden. Der Kläger war von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Darlehen wurden mit 7,8 % und 5,646 % verzinst.

Die Beteiligten streiten darüber, ob Zinseinkünfte...

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