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StuB 20/2020 S. 816

GmbH: Einziehung eines Geschäftsanteils

Sieht die Satzung einer GmbH die Möglichkeit der Zwangseinziehung oder -abtretung eines Gesellschaftsanteils für den Fall seiner Pfändung vor, kann ein entsprechender Beschluss gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht verstoßen und anfechtbar sein, wenn die Gesellschaft die betreffenden Geschäftsanteile selbst im Wege der Sicherungsvollstreckung (§ 720a ZPO) aufgrund eines nicht rechtskräftigen Titels wegen einer zwischen den Parteien umstrittenen Forderung gepfändet hat (, NWB OAAAH-48374).

Praxishinweise

Der Gesellschaftsvertrag einer GmbH sah vor, dass ein Geschäftsanteil u. a. dann ohne Zustimmung des Gesellschafters eingezogen oder an die Gesellschaft abgetreten werden kann, wenn der Gesellschaftsanteil von einem Gläubiger des Gesells...