Sieht die Satzung einer GmbH die Möglichkeit der Zwangseinziehung oder Zwangsabtretung eines Gesellschaftsanteils für den Fall seiner Pfändung vor, kann ein entsprechender Einziehungs- oder Abtretungsbeschluss gegen die gesellschaftsrechtliche Treuepflicht verstoßen und anfechtbar sein, wenn die Gesellschaft die betreffenden Geschäftsanteile selbst im Wege der Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO aufgrund eines nicht rechtskräftigen Titels wegen einer zwischen den Parteien umstrittenen Forderung gepfändet hat.
Fundstelle(n): BB 2020 S. 705 Nr. 13 DB 2020 S. 784 Nr. 15 DNotZ 2021 S. 231 Nr. 3 DStR 2020 S. 994 Nr. 19 NWB-Eilnachricht Nr. 20/2020 S. 1464 StuB-Bilanzreport Nr. 20/2020 S. 816 ZIP 2020 S. 617 Nr. 13 OAAAH-48374
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