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Mini-Job | Neue Umlagesätze für geringfügig Beschäftigte
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See als bundesweit zuständige Einzugsstelle für die Abgaben, die im Zusammenhang mit geringfügig Beschäftigten stehen („Minijob-Zentrale“), hat zum die Umlagesätze für die Erstattung der Arbeitgeberaufwendungen bei Krankheit (Umlage 1) und bei Mutterschaft (Umlage 2) erhöht. Die Umlage 1 steigt auf 1 % (bis : 0,9 %), die Umlage 2 auf 0,39 % (bis : 0,19 %) der Bemessungsgrundlage. Die Erstattungssätze (Umlage 1: 80 % und Umlage 2: 100 %) bleiben unverändert. Zur Begründung der Anhebung werden geringere Umlageeinnahmen infolge der COVID-19-Pandemie sowie die deutlich gestiegenen Ausgaben bei den Erstattungsleistungen genannt. Arbeitgeber, die nur für einen Beschäftigten oder sehr wenige geringfügig Beschäftigte abga...